
für Kinder & JUGENDLICHE
Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie in der Pädiatrie unterstützt Kinder, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiter zu entwickeln, ihre Umwelt besser zu verstehen und mit ihr auch in Beziehung zu treten. Durch gezielte spielerische Angebote wird die Verarbeitung von Sinneseindrücken (z. B. Geräusche, Berührungen, Bewegung), Motorik oder Kommunikation gefördert und die Selbstregulation gestärkt. Ziel ist es, dem Kind zu helfen, seinen Alltag selbstständiger, sicherer und mit mehr Freude zu meistern – sei es beim Spielen, in der Schule oder im sozialen Miteinander. Dabei steht immer das individuelle Tempo und die persönliche Entwicklung des Kindes im Mittelpunkt.
Ablauf
Um Ergotherapie zu erhalten, wird eine ärztliche Verordnung benötigt (üblicherweise Haus- oder Kinderarzt). In
dieser Verordnung muss folgendes enthalten sein:
die Diagnose
die Verordnung der Ergotherapie (allgemein und eventuell nähere Bezeichnungen der einzelnen Maßnahmen)
Da es sich um eine Wahltherapie handelt, muss die Verordnung bei manchen Krankenkassen vom chefärztlichen Dienst bewilligt werden, wenn eine Refundierung gewünscht ist. Bei der BVA und ÖGK ist diese Bewilligung aufgehoben.
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Erstgespräch
In der ersten Einheit finden ein Befundungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, sowie die Befundung des Kindes statt.

Therapie
Während den weiteren 8 Einheiten arbeiten wir an unseren gemeinsam festgelegten Zielen (z.B. Feinmotorik, Wahrnehmung, Graphomotorik,...).

Abschluss-gespräch
In der letzten Einheit findet ein gemeinsames Reflexionsgespräch mit den Erziehungsberechtigten statt.
Wichtige Informationen
Kosten: Pro Therapieeinheit sind 100€ zu zahlen.
Umfang: Ein Therapieblock umfasst durchschnittlich 10 Einheiten.
Refundierung: Am Ende des Blocks oder auf Wunsch nach der 5. Einheit stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus. Diese reichen Sie gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse ein. Im Normalfall erstattet Ihnen die Krankenkasse 80% des geltenden Kassentarifs.
Informationen zur Kostenrückerstattung für Versicherte der ÖGK
Informationen zur Kostenrückerstattung für Versicherte der BVAEB
Informationen zur Kostenrückerstattung für Versicherte der SVS
Terminabsage & Ausfallregelung: Jeder Termin ist exklusiv für Ihr Kind reserviert. Ich bitte Sie daher, pünktlich zu erscheinen, da die vereinbarte Zeit nicht nachgeholt werden kann. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden im Voraus kostenfrei ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ohne Abmeldung behalte ich mir vor, den Termin zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
